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Energieeffizienzgesetz beschlossen

Am 18.11.2023 ist das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (Energieeffizienzgesetz - EnEfG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz legt für verschiedene Akteure wichtige Bestimmungen fest, um die Energieeffizienz in Deutschland zu steigern und die Umweltauswirkungen zu reduzieren.

Für den öffentlichen Sektor, einschließlich Bund, Länder und öffentliche Stellen, sind insbesondere folgende Regelungen relevant:

  1. Jährliche Endenergieeinsparverpflichtungen: Öffentliche Stellen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von über 1 GWh müssen bis 2045 jedes Jahr 2 % ihres Endenergieverbrauchs einsparen.
  2. Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems: Öffentliche Stellen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von über 1 GWh müssen ein vereinfachtes Energiemanagementsystem (ISO 50005, mindestens Level 2) einführen. Für Stellen mit einem jährlichen Verbrauch von über 3 GWh ist die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (ISO 50001 oder EMAS) erforderlich. Diese Systeme müssen bis zum Ablauf des 30.06.2026 eingerichtet sein.

Energieeffizienzgesetz


Für Unternehmen sind ebenfalls bedeutende Vorschriften festgelegt, insbesondere:

  1. Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen: Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von über 7,5 GWh (Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre) müssen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem (ISO 50001 oder EMAS) einrichten. Dies muss innerhalb von 20 Monaten erfolgen.
  2. Erstellung von Umsetzungsplänen: Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von über 2,5 GWh müssen innerhalb von 3 Jahren konkrete, durchführbare Umsetzungspläne für wirtschaftlich identifizierte Energieeinsparmaßnahmen erstellen und veröffentlichen.
  3. Abwärmeströme: Unternehmen müssen Abwärmeströme erfassen und Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung bewerten und umsetzen. Ebenso müssen technisch realisierbare Endenergieeinsparmaßnahmen bewertet werden.

Betreiber von Rechenzentren unterliegen weiteren spezifischen Anforderungen, insbesondere:

  • Die Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen für Rechenzentren variieren je nach Inbetriebnahmezeitpunkt. Je später ein Rechenzentrum in Betrieb geht, desto strenger sind die Anforderungen.

Energieeffizienzgesetz


Insgesamt sind die Bestimmungen des EnEfG komplex und erfordern umfangreiche Anpassungen von Unternehmen und öffentlichen Stellen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen Zeit in Anspruch nimmt, und es wird empfohlen, frühzeitig Beratung von Fachleuten in Anspruch zu nehmen.

Der verbindliche Gesetzeswortlaut kann unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/309/VO.html

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